Nach der Novellierung des Personenstandrechts zum 01. Januar 2009 entfällt das Verbot der kirchlichen Trauung ohne Zivilehe. Da eine kirchliche Trauung ohne Zivilehe jeoch keine Rechtsfolge im staatlichen Rechtsbereich hat, ist der Kirche daran gelegen, dass eine standesamtliche Trauung der kirchlichen Trauung vorausgeht. So sind für die Gläubigen deren Rechtswirkungen gewährleistet und sie sind auf diese Weise besser im Stande, die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind.Desweiteren muss zumindest ein Partner der katholischen Kirche angehören. Ausnahmen hierzu sind nur aus besonderem Grund und einer speziellen Erlaubnis des Bischofs ("nihil obstat") möglich.
Trauung
Sie beide möchten heiraten?
Wenn ich in den Sprachen der Menschen und Engel redete, hätte aber die Liebe nicht, wäre ich dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke. Und wenn ich prophetisch reden könnte und alle Geheimnisse wüsste und alle Erkenntnis hätte, wenn ich alle Glaubenskraft besäße und Berge damit versetzen könnte, hätte aber die Liebe nicht, wäre ich nichts. Und wenn ich meine ganze Habe verschenkte, und wenn ich meinen Leib dem Feuer übergäbe, hätte aber die Liebe nicht, nützte es mir nichts. Die Liebe ist langmütig, die Liebe ist gütig. Sie ereifert sich nicht, sie prahlt nicht, sie bläht sich nicht auf. Sie handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil, lässt sich nicht zum Zorn reizen, trägt das Böse nicht nach. Sie freut sich nicht über das Unrecht, sondern freut sich an der Wahrheit. Sie erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand. Die Liebe hört niemals auf.
Das Hohelied der Liebe
Voraussetzungen
Zuständigkeit
Für die Trauung ist in der Regel das Pfarramt und der Ortspfarrer zuständig, bei dem Braut oder Bräutigam, oder beide den ersten Wohnsitz haben. Dort können Sie anrufen, wenn sie Fragen zur Trauung haben. Mit dem Seelsorger können Sie dann den Hochzeitstermin festlegen und auch über den Zeitpunkt für ein Traugespräch sprechen.
Falls Sie einen anderen Priester oder Diakon ansprechen möchten und die Trauung nicht in ihrem Wohnort stattfinden soll, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Pfarrer in Verbindung, zu dessen Seelsorgebereich die Traukirche gehört. Für Klosterkirchen wenden sie sich bitte an die Ordensgemeinschaft.
Unterlagen
Zunächst sollten Sie sich ausweisen können, also denken Sie daran, Ihren Personalausweis bereit zu halten, wenn der Pfarrer Sie nicht persönlich kennt. Von beiden Partnern ist der Nachweis zu erbringen, dass sie ledig sind und damit zur Trauung berechtigt, hier ist ein Ledigeneid abzulegen. Falls Sie katholisch sind, benötigen Sie einen Taufschein. Diesen stellt das Pfarramt ihres Taufortes gerne anhand des Taufbuches für Sie aus. Beachten Sie bitte, dass dieser nicht älter als 6 Monate sein darf.
Konfessionsverschiedenheit
Im katholischen Eherecht besteht das Hindernis der Religionsverschiedenheit. Um einen Partner, der einer anderen Religionsgemeinschaft angehört kirchlich zu heiraten, muss glaubhaft dargelegt werden, dass der eigene Glaube nicht durch den Glauben des Partners eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die religiöse Erziehung der Kinder. Es muss sichergestellt sein, dass Kinder, die in dieser Ehe geboren werden, eine katholische Erziehung erhalten. Der andersgläubige Partner muss darüber informiert sein und diesen Voraussetzungen zustimmen. Der Pfarrer wird dann das bischöfliche Offizialat um die Genehmigung für ihre kirchliche Trauung bitten.
Konfessionsverschiedene Paare sollten sich auf jeden Fall im Vorfeld einer Trauung bewusst darüber sein, ob sie eine Trauung nach katholischer oder z.B. evangelischer Ordnung wünschen, eine ökumenische Trauung ist im katholischen Eherecht nicht vorgesehen. Natürlich besteht aber die Möglichkeit, dass ein/e Seelsorger/-in der jeweils anderen Religion als Gastpfarrer dabei ist.
Traugespräch
Im Vorfeld vereinbaren der Pfarrer und das Brautpaar einen Termin um alles zu besprechen. Es werden rechtliche Fragen geklärt sowie die persönlichen Daten in einem sogenannten "Ehevorbereitungsprotokoll" vermerkt. Diese Daten werden dann später in das Ehebuch der Pfarrei, in der die Trauung stattgefunden hat, eingetragen und sie werden möglicherweise auch zur Meldung an ihr Taufpfarramt benötigt.
Der Pfarrer klärt Sie im Gespräch über mögliche Ehehindernisse auf und verdeutlicht die Bedeutung der Ehe als Sakrametn und ihre Unauflöslichkeit.
Der Ablauf der Trauungszermonie wird Ihnen ebenfalls vom Pfarrer beschrieben. Gerne können Sie sich auch mit eigenen Ideen und Vorschlägen zur Gestaltung des Trauungsgottesdienstes einbringen.
Ort der Trauung
In der Regel wird in der Pfarrkirche des Wohnortes getraut. Falls Sie eine "Wunschkirche" haben und es organisatorisch machbar ist, können Sie auch dort heiraten. Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie zur Eheschließung ein Überweisungsformular, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an ihren zuständigen Pfarrer.
Geschafft!
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